Versicherungsverträge

Mit einem Versicherungsvertrag kann man sich einen Schutz vor bestimmten Risiken “einkaufen”. Dabei zahlt man eine bestimmte Versicherungsprämie und ist dann im Schadensfall abgesichert. Für diese Verträge gilt das Versicherungsvertragsrecht und für Versicherungsunternehmen gelten bestimmte rechtliche Vorschriften und sie unterliegen der Aufsichtspflicht.

Solch ein Vertrag wird zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer abgeschlossen. Letztere können natürlich oder juristische Personen sein. Ein Versicherungsvertrag hat erst einmal keine bestimmte Gültigkeitsdauer. Er kann aber Rechte und Pflichten enthalten, die irgendwann erfüllt oder erloschen sind (eine Lebensversicherung gilt z. B. nur bis zum Tod des Versicherten, wird dann an die/den Hinterbliebenen ausgezahlt und ist damit erfüllt).

Ein Versicherungsvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden. Dem Versicherungsunternehmen steht dieses Recht zu, wenn der Versicherungsnehmer seine Beiträge nicht zahlt, während dieser den Vertrag kündigen darf, wenn der Versicherer seinen Leistungspflichten nicht nachkommt. Darüber hinaus können die meisten Versicherungen nach einer bestimmten Frist gekündigt werden (meist jährlich einige Monate vor Fälligkeit des nächsten Jahresbeitrages). Kommt es nach solch einer Kündigung zu einem Schaden, muss dieser von der (ehemaligen) Versicherung natürlich nicht mehr beglichen werden.

Eine Besonderheit gibt es bei Lebensversicherungen: Diese können gekündigt werden und der Versicherer muss einen Rückkaufwert zahlen, der im Vertrag vereinbart wurde. Dieser Wert ist jedoch weit geringer als die Summe der bis dato gezahlten Beiträge des Versicherungsnehmers. Zudem ist es bei der Lebensversicherung so, dass nicht der Versicherungsnehmer im Schadensfall die Leistung in Anspruch nimmt, sondern eine andere Person. Das ergibt sich daraus, dass die Leistung erst fällig wird, wenn der Versicherungsnehmer nicht mehr am Leben ist.