Patient auf der Privatstation im Krankenhaus

Wer im Krankenhaus ein Zweibettzimmer inklusive Chefarztbehandlung wünscht, muss Privatpatient sein. Allerdings kann sich das nicht jeder leisten oder hat nicht die Voraussetzungen, um von den Krankenkassen als Privatpatient geführt zu werden. Die Leistungen eines Privatpatienten kann jeder einfordern. Jedoch muss der Patient in einem solchen Fall sämtliche Chefarztrechnungen selber tragen.

Doch es gibt eine Krankenhauszusatzversicherung mit der auch ein gesetzlich versicherter Mensch die Vorzüge eines Privatpatienten genießen kann, ohne finanziell in den Ruin getrieben zu werden. Mit dieser Zusatzversicherung können Operationstermine schneller wahrgenommen werden. Während ein gesetzlich Versicherter oft wochenlang auf einen Termin wartet, kommt ein Privatpatient schon nach kurzer Zeit an die Reihe. Ein Zweibettzimmer ist ebenso in den Leistungen inbegriffen, wie auch die Chefarztbehandlung. Dabei hat der Patient eine freie Krankenhauswahl und kann somit in das Hospital gehen, dem er vertraut. Das kann unter Umständen auch eine reine Privatklinik sein, wenn sie dem Tarif entspricht.
Frauen mit der Krankenhauszusatzversicherung bekommen eine Ersatzleistung, wenn sie entbunden haben. Eine ambulante Vor- und Nachsorge, die im Rahmen eines stationären Klinikaufenthaltes notwendig wird, ist selbstverständlich ebenfalls mit inbegriffen und kann über die Zusatzversicherung abgerechnet werden.
Wer auf Leistungen, die einem als Privatpatient zustehen, verzichtet, bekommt von der Versicherung ein Ersatz-Krankenhaustagegeld ausgezahlt.

Bei der Krankenhauszusatzversicherung kann oft zwischen verschiedenen Tarifen gewählt werden. So kann mit einem Mehrbetrag auch ein Einzelzimmer beantragt werden. Weitere Leistungen wären das Rooming-in, also die Unterbringungskosten für eine Begleitperson, wenn ein Kind ins Krankenhaus muss. Kurtagegeld und Transportkosten werden bei bestimmten Tarifen ebenfalls übernommen, genauso wie die Mehrkosten für Telefon oder Fernsehen.
Um den richtigen Tarif einer Krankenhauszusatzversicherung zu ermitteln, sollten die Anbieter und Leistungen verglichen werden.
Doch bei der Wahl einer Zusatzversicherung ist auch Vorsicht geboten. So wird die Zahlung oft nur bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) übernommen. Manche Ärzte rechnen aber höher ab. Wer sicher gehen möchte, was seine Krankenhauszusatzversicherung übernimmt, sollte vorher Rücksprache mit dem Versicherer halten.

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