Anders als bei der Berufsunfähigkeit, wo man lediglich der bisherigen oder ähnlichen Tätigkeiten nicht mehr nachgehen darf, ist die Erwerbsunfähigkeit ein viel stärkerer Begriff. Als Erwerbsunfähig gilt nämlich jener Mensch, der nicht mehr in der Lage ist einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen, unabhängig davon aus welchem Gebiet. Man kann also sagen, dass jemand der Erwerbsunfähig ist einfach nicht arbeiten darf.
Als vermindert erwerbsfähig sind all jene Menschen, die aufgrund von körperlicher oder geistiger Behinderungen und Schäden, sowie Unfällen, Verletzungen oder Krankheiten nicht mehr in der Lage sind, einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen, um sich den Lebensunterhalt selbst finanzieren zu können. Dabei wird der Grad in Prozent angegeben, ähnlich wie der der Invalidität. Zu beachten ist aber, dass diese nicht miteinander verwechselt werden dürfen. Weiterlesen »